Ihre Ansgar Apotheke informiert !

 

Liebe Kundin, lieber Kunde,

haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum Sie nicht immer Ihr gewohntes Arzneimittel, sondern ein anderes bekommen ? Oder warum Sie bei einem Arzneimittel zuzahlen müssen, bei einem anderen aber nicht ? Einige wichtige Erläuterungen zu wichtigen Begriffen in diesem Zusammenhang haben wir auf dieser Internetseite für Sie zusammengestellt. Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder mehr Informationen möchten, sind wir gerne für Sie da !

Rabattverträge
Ihre Krankenkasse kann mit Arzneimittel- herstellern Verträge zu bestimmten Arzneimitteln mit vergünstigten (rabattierten) Preisen abschließen. Sie bekommen dann nur noch das Mittel eines bestimmten Herstellers, mit dem Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Rabattverträge sind immer nur für einen bestimmten Zeitraum gültig und können sich danach ändern.

Generika
Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff in gleicher Dosierung von unterschiedlichen Herstellern.

Genehmigung
Für spezielle Hilfsmittel und manche Arzneimittel muss eine Genehmigung eingeholt werden, bevor Sie das Hilfsmittel oder Arzneimittel bekommen können. Die Genehmigung der Krankenkasse kann einige Zeit dauern. Gerne beraten wir Sie zu dem notwendigen Vorgehen.

Aut-idem-Substitution
Aut idem kommt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich "oder ein Gleiches" Gemeint ist, dass das verordnete Arzneimittel in der Apotheke gegen ein gleichwertiges, preisgünstigeres ausgetauscht werden kann. Wenn der Arzt das Kästchen "Aut idem"auf dem Rezept ankreuzt, darf kein Austausch erfolgen.

Zuzahlung
10% des Arzneimittelpreises, mindestens 5,- €, höchstens 10,-€, nie mehr als der tatsächliche Preis des Arzneimittels. Sie müssen höchstens 2% Ihres Bruttoeinkommens pro Jahr zuzahlen (1% bei chronischen Erkrankungen). Bewahren Sie Quittungen über Zuzahlungen daher sorgfältig auf. Automatisch befreit sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, alle anderen benötigen eine entsprechende Bescheinigung der Krankenkasse. Für Hilfsmittel wie Blutzuckerteststreifen, Inkontinenzhilfen oder Inhalationsgeräte gelten spezielle Regeln.

Reimporte
Arzneimittel, die in Deutschland hergestellt wurden, aber für den Vertrieb in andere EU-Länder exportiert wurden und danach wieder nach Deutschland zurück importiert wurden, werden als Reimport bezeichnet. Der Reimport nach Deutschland ist für die Krankenkassen häufig günstiger, da im Ausland andere Arzneimittelpreise gelten. Die fremdsprachigen Bezeichnungen auf der Verpackung müssen jedoch durch deutschsprachige Angaben ersetzt sein, z. B. durch einen Aufkleber. Aufgrund unterschiedlicher Packungsgrößen kann die Folienverpackung, in denen die Tabletten eingesiegelt sind, zerschnitten sein.

Mehrkosten
Die Krankenkasse bezahlt Arzneimittel grundsätzlich nur bis zur Höhe des Festbetrags, der gesetzlich festgelegt wurde. Verordnet der Arzt ein teureres Arzneimittel, müssen Sie die Differenz des Festbetrags bis zum vollen Arzneimittelpreis (so genannte Mehrkosten) selbst übernehmen. Die Zuzahlung für das Arzneimittel kommt noch dazu. Seit Januar 2001 können Sie statt eines Rabattarzneimittels auch das von Ihnen bevorzugte Präparat bekommen. Allerdings entstehen Ihnen dabei Mehrkosten, wie hoch diese Kosten sind lässt sich pauschal nicht beantworten. Gerne klären wir Ihre individuellen Fragen in einem Beratungsgespräch. Kommen Sie zu uns !

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