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Ihre Ansgar Apotheke
informiert !
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Liebe Kundin, lieber Kunde,
haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum Sie nicht
immer Ihr gewohntes Arzneimittel, sondern ein anderes
bekommen ? Oder warum Sie bei einem Arzneimittel zuzahlen
müssen, bei einem anderen aber nicht ? Einige wichtige
Erläuterungen zu wichtigen Begriffen in diesem Zusammenhang
haben wir auf dieser Internetseite für Sie zusammengestellt.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder mehr Informationen
möchten, sind wir gerne für Sie da ! |
Rabattverträge
Ihre Krankenkasse kann mit
Arzneimittel- herstellern Verträge zu bestimmten
Arzneimitteln mit vergünstigten (rabattierten) Preisen
abschließen. Sie bekommen dann nur noch das Mittel eines
bestimmten Herstellers, mit dem Ihre Krankenkasse einen
Rabattvertrag abgeschlossen hat. Rabattverträge sind immer
nur für einen bestimmten Zeitraum gültig und können sich
danach ändern. |
Generika
Arzneimittel mit dem gleichen
Wirkstoff in gleicher Dosierung von unterschiedlichen
Herstellern. |
Genehmigung
Für spezielle Hilfsmittel und
manche Arzneimittel muss eine Genehmigung eingeholt werden,
bevor Sie das Hilfsmittel oder Arzneimittel bekommen können.
Die Genehmigung der Krankenkasse kann einige Zeit dauern.
Gerne beraten wir Sie zu dem notwendigen Vorgehen. |
Aut-idem-Substitution
Aut idem kommt aus dem
Lateinischen und bedeutet wörtlich "oder ein Gleiches"
Gemeint ist, dass das verordnete Arzneimittel in der
Apotheke gegen ein gleichwertiges, preisgünstigeres
ausgetauscht werden kann. Wenn der Arzt das Kästchen "Aut
idem"auf dem Rezept ankreuzt, darf kein Austausch erfolgen. |
Zuzahlung
10% des Arzneimittelpreises,
mindestens 5,- €, höchstens 10,-€, nie mehr als der
tatsächliche Preis des Arzneimittels. Sie müssen höchstens
2% Ihres Bruttoeinkommens pro Jahr zuzahlen (1% bei
chronischen Erkrankungen). Bewahren Sie Quittungen über
Zuzahlungen daher sorgfältig auf. Automatisch befreit sind
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, alle anderen benötigen
eine entsprechende Bescheinigung der Krankenkasse. Für
Hilfsmittel wie Blutzuckerteststreifen, Inkontinenzhilfen
oder Inhalationsgeräte gelten spezielle Regeln. |
Reimporte
Arzneimittel, die in
Deutschland hergestellt wurden, aber für den Vertrieb in
andere EU-Länder exportiert wurden und danach wieder nach
Deutschland zurück importiert wurden, werden als Reimport
bezeichnet. Der Reimport nach Deutschland ist für die
Krankenkassen häufig günstiger, da im Ausland andere
Arzneimittelpreise gelten. Die fremdsprachigen Bezeichnungen
auf der Verpackung müssen jedoch durch deutschsprachige
Angaben ersetzt sein, z. B. durch einen Aufkleber. Aufgrund
unterschiedlicher Packungsgrößen kann die Folienverpackung,
in denen die Tabletten eingesiegelt sind, zerschnitten sein. |
Mehrkosten
Die Krankenkasse bezahlt
Arzneimittel grundsätzlich nur bis zur Höhe des Festbetrags,
der gesetzlich festgelegt wurde. Verordnet der Arzt ein
teureres Arzneimittel, müssen Sie die Differenz des
Festbetrags bis zum vollen Arzneimittelpreis (so genannte
Mehrkosten) selbst übernehmen. Die Zuzahlung für das
Arzneimittel kommt noch dazu. Seit Januar 2001 können Sie
statt eines Rabattarzneimittels auch das von Ihnen
bevorzugte Präparat bekommen. Allerdings entstehen Ihnen
dabei Mehrkosten, wie hoch diese Kosten sind lässt sich
pauschal nicht beantworten. Gerne klären wir Ihre
individuellen Fragen in einem Beratungsgespräch. Kommen
Sie zu uns ! |