Digitale Gesundheitsanwendungen DIGAs

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung. Mit dem Inkrafttreten des Digitalen Versorgungs-Gesetzes wurde die „App auf Rezept“ für die Bevölkerung in die Gesundheitsversorgung eingeführt.

Was sind“ Apps auf Rezept“ und wozu dienen Sie uns?

Diese Medizinprodukte dienen der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen. Sie können    dazu beitragen, den Gesundheitszustand und die Lebensqualität zu verbessern, die Krankheitsdauer zu verkürzen. Kurzum: Sie können uns helfen auf verschiedene Art und Weise, den Alltag leichter zu gestalten.
Manche Apps können Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt nutzen und bieten eine weitere Kommunikationsmöglichkeit.
DIGAs dienen bei der Selbstüberwachung von Körperwerten, unterstützen bei der Gewichtsreduktion oder überbrücken die Wartezeiten in einer Psychotherapie.
Sie ersetzen nicht den Arztbesuch, sondern sind lediglich als Ergänzung oder zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit in einer Behandlung zu sehen

Wie bekomme ich eine „App auf Rezept“

Wie jedes Kassenrezept muss auch das Rezept für die DIGAs eine Ärztin oder ein Arzt beziehungsweis ein/e Psychotherapeut/in ausstellen.
Voraussetzung ist eine entsprechende Indikation oder Diagnose. Sie reichen das Rezept bei Ihrer Krankenversicherung ein und erhalten einen Code, mit dem Sie die App kostenlos herunterladen und freischalten können.

Welche DIGAs gibt es?

Die DIGAs sind immer vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen und alle verfügbaren „Apps auf Rezept“ sind laufend aktuell im DIGA-Verzeichnis gelistet.
Es sind Apps unter anderem zu den Themen Gewichtsreduktion, kardiologische Probleme, Angststörungen, Tinitus oder Rückenschmerzen.

Was ist der Unterschied zu einer Digitalen Gesundheitsanwendung und einer Health-App?

Gesundheits- oder Lifestyle-Apps benötigen keine ärztliche Verordnung und unterliegen auf dem freien Markt keiner Pflicht zur Nutzenprüfung oder zur Kontrolle von Qualität und Datenschutz.
DIGAs sind werbefrei und die gesammelten Daten dürfen nicht zu Werbezwecken an Dritte gegeben werden.